FAQ – Wie verwenden wir Kinderbilder im Internet?

Mit zunehmender Digitalisierung hat auch die Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet immer weiter zugenommen. Jeden Tag bringen unzählige Bilder von fröhlichen, verschmitzten, niedlichen oder trotzigen Kindern Emotionen und Leben ins Netz. Gleichzeitig führt dies jedoch immer häufiger auch zu Diskussionen innerhalb der Gesellschaft. Dem wollen wir uns nicht entziehen.

Wir haben als Unternehmen und Marke eine Verantwortung gegenüber den Kindern und Babys, deren Bilder auf unseren Webseiten gezeigt werden. Das verpflichtet uns nicht nur, sie zu schützen soweit wir können, sondern auch unseren Teil dazu beizutragen, dass Kunden:innen und Partner, denen wir Kinderbilder zur Verfügung stellen, für das Thema sensibilisiert werden und entsprechend sorgsam mit den Fotos umgehen.

Selbstverständlich haben wir auch in der Vergangenheit zu keiner Zeit Kinderbilder veröffentlicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der sorgeberechtigten Personen. Nun haben wir uns jedoch darüber hinaus aus den unten genannten Gründen entschieden, in den sozialen Medien keine klar erkennbaren Gesichter von Babys und Kindern mehr zu zeigen. Das heißt, wir werden bei zukünftigen Fotoproduktionen darauf achten, dass Kindergesichter, wo immer es möglich ist, nicht eindeutig zu erkennen sind.

Bilder auf unserer Website, die dieser neuen Richtlinie nicht entsprechen, werden wir vorläufig dort belassen, aber nicht mehr bewerben und Nutzer:innen dieser Fotos zu sorgsamem Umgang mit dem Bildmaterial verpflichten.

Weiterführende Informationen zu Kinderbildern im Internet

Persönlichkeitsrechte von Kindern und das Recht am eigenen Bild

Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild, das, wie bei Erwachsenen, im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt ist. Nur wird dies leider allzu häufig vernachlässigt, was dann zu einer Verletzung des Rechtes am eigenen Bild führen kann und – ganz pragmatisch – dazu, dass manches Bild einem heranwachsenden Kind spätestens als Teenager peinlich ist.


Wenig Beachtung findet auch die Tatsache, dass je mehr Bilder eines Kindes im Netz verfügbar sind, desto beständiger wird auch die digitale Identität dieses Kindes, noch bevor es sich dessen bewusst ist.


Datenschutz

Kinder wissen nichts über möglichen Risiken und Folgen von Datenverarbeitung. Sie müssen daher besonders geschützt werden. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind zu beachten – auch und vor allen Dingen, wenn es um ihre personenbezogenen Daten geht. Zu diesen personenbezogenen Daten gehören im Sinne der DSGVO auch Bilder, wenn die abgebildete Person darauf identifiziert werden kann – also immer dann, wenn das Gesicht klar erkennbar ist.

Und doch werden sich die Kinder von heute als Erwachsene damit auseinandersetzen müssen, dass die eigene Kindheit Teil des Internets ist.

Noch gravierender ist allerdings, dass das Zeigen von Kinderbildern im Netz auch echte Gefahren birgt.


Das Internet vergisst nicht

Kinderbilder, einmal ins Netz gestellt, bleiben dort für immer, Und leider werden sie nicht selten von Dritten kopiert, gespeichert und zweckentfremdet. Das führt dazu, dass immer wieder Bilder von Babys, Kindern und Jugendlichen auf beliebigen, teils auch pornografischen Seiten oder auf von Kriminellen verbreiteten Seiten landen, deren Verantwortliche nicht ausfindig zu machen sind. Spätestens jetzt ist ein Löschen kompliziert bzw. unmöglich.

Auch scheinbar harmlose Abbildungen von Alltagsszenen können eine Vielzahl anzüglicher Kommentare provozieren oder in fraglichen Zusammenschnitten in einen sexualisierten Kontext gestellt werden.


Das wollen wir nicht